Vorsorgevolllmacht und Patientenverfügung #Interview
Heute hab ich Tobias bei mir im Interview. Er ist Richter und beschäftigt sich unter anderem mit Betreuungsrecht. Mein Ziel mit diesem Interview ist es, euch die Vorsorgevollmacht und auch die Folgen, wenn man keine hat, nochmal aus einer anderen Perspektive näher zu bringen. Wir wiederholen nochmal die Basics zur Vorsorgevollmacht und reden genauer darüber, wie das Gericht ins Spiel kommt, wenn jemand einen rechtlichen Betreuer braucht. Als Richter ist mein heutiger Gast quasi die erste Person, mit der man als Angehöriger eines potentiellen Betreuten in Berührung kommt, wenn das Gericht sich einschaltet. Auf dem Tisch des Rechtspflegers landet die Betreuung erst, wenn sie schon eingerichtet ist, d.h., wenn der rechtliche Betreuer schon ernannt oder - wie man im amtsdeutscht sagt - bestellt wurde. Merken kann man sich folgendes: Das Gericht muss sich eben nur dann einschalten, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt. Also es gilt immer noch und mehr denn je: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
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